Im Februar 2022 hat die Neuapostolische Kirche Süddeutschland erneut ihre Regelungen für das innerkirchliche Leben angepasst und Lockerungen bekannt gegeben. Diese betreffen vor allem die Präsenzgottesdienste.
Ab sofort gilt in den Gottesdiensten in Baden-Württemberg wieder, dass der Abstand von 1,5 Metern zwischen Haushaltsgemeinschaften nicht mehr verbindlich ist. Es ist den Gottesdienstteilnehmern selbstverständlich nach wie vor freigestellt, ob sie auf den Abstand verzichten möchten. Das Zusammensitzen darf also weiterhin nicht angeordnet werden.
In Hessen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Person vorgeschrieben. Es dürfen nur Personen eines gemeinsamen Haushaltes zusammensitzen.
Ab sofort ist keine Kontaktdatenerfassung mehr notwendig. Die Handdesinfektion aller Veranstaltungsteilnehmer ist obligatorisch und erfolgt im Zutrittsbereich.
In Baden-Württemberg gilt nach wie vor eine FFP2-Maskenpflicht für Gottesdienstteilnehmer ab 17 Jahren. Im Alter von 6 bis 16 Jahren ist eine medizinische Maske vorgeschrieben. Die Schutzmaske muss durchgängig getragen werden. In Hessen ist für alle Gottesdienstteilnehmer nur noch eine medizinische Maske vorgeschrieben, diese muss durchgängig getragen werden.
Gemeindegesang kann mit Maske wieder stattfinden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss dabei unbedingt eingehalten werden.
Vorträge von Chören oder Vokalensembles sind weiterhin nicht gestattet. Auch auf den Einsatz von Blasinstrumenten muss verzichtet werden. Zur musikalischen Umrahmung können Orgel, Klavier und Streichinstrumente eingesetzt werden.
Quelle: www.nak-sued.de