Ab Christi Himmelfahrt am Donnerstag, den 26. Mai 2022, gelten für die Gemeinden in Süddeutschland folgende Vorgaben:
Das Tragen einer Maske wird freigestellt. Dies gilt auch für gemeinsame Gebete, Gesang und die Feier des Heiligen Abendmahls.
Es ist den Abendmahlsausteilern freigestellt, bei der Darreichung eine Maske zu tragen.
Einzige Ausnahme: bei der Heiligen Wassertaufe, der Heiligen Versiegelung sowie bei Segensspendungen trägt der Dienstleiter eine Maske.
Mindestabstand
Auch Mindestabstände sind nicht mehr verbindlich vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen, wo immer möglich, die AHA+L-Regeln einzuhalten!
Handdesinfektion
Die Möglichkeit der Handdesinfektion wird im Eingangsbereich angeboten. Eine Verpflichtung zur Handdesinfektion für Veranstaltungsteilnehmer besteht nicht.
Die Handdesinfektion des Dienstleiters und der Abendmahlsausteiler bei der Feier des Heiligen Abendmahls wird – wie bisher – beibehalten.
Lüftung
Es ist auf eine ausreichende Durchlüftung vor, während und nach dem Gottesdienst zu achten.
Quelle: www.nak-sued.de