Aufgrund der hohen Inzidenzwerte können derzeit in vielen Kirchengemeinden nicht überall Präsenzgottesdienste stattfinden. Am 05. Mai 2021 feierte Bischof Jörg Vester den Abendgottesdienst mit der Gemeinde Mannheim-Gartenstadt und Gläubige aus dem Kirchenbezirk Calw konnten – via Internet und Telefonübertragung - den Gottesdienst zu Hause miterleben.
Das Bibelwort aus Psalm 42 Vers 3: „Meine Seele dürstet nach Gott, nach dem lebendigen Gott. Wann werde ich dahin kommen, dass ich Gottes Angesicht schaue?“ bildete die Grundlage für den Gottesdienst.
Bischof Vester erläuterte, dass Durst im Natürlichen ein Alarmsignal des Körpers ist, mit dem er zeigt, dass ihm Flüssigkeit fehlt. Der Psalmist verwendet dieses Bild im Bibelwort, um seinen innigen Wunsch deutlich zu machen, Gott im Tempel zu begegnen. Auch unsere Seele dürstet nach Gott. Gerade die aktuellen Einschränkungen der Pandemie zeigen dies. Viele Gläubige können derzeit nicht die Präsenzgottesdienste besuchen und sehnen sich nach der Gemeinschaft und dem Heiligen Abendmahl. Wir wissen, dass der Mensch geschaffen wurde, um in Gemeinschaft mit Gott zu leben. Unsere Sehnsucht nach Gott stillen wir auch im Gottesdienst, indem wir Gottes Wort hören und am Heiligen Abendmahl teilnehmen. Ferner können wir die Gemeinschaft unter den Gläubigen erleben. Nach Gott dürstend, suchen wir ihn auch im Alltag. „Gott hat einen Plan mit uns, er möchte mit uns und durch uns arbeiten“, so der Bischof. Wer auf Gott vertraut, bekommt immer genug Kraft. Wir erleben seine Führung auch in schwierigen Zeiten, stellen fest, was sich in uns entwickelt, wenn wir für ihn arbeiten.
Nach dem sakramentalen Teil des Gottesdienstes ernannte der Bischof im Auftrag des Bezirksapostels und Apostels für die Kirchengemeinde Mannheim-Gartenstadt einen Priester aus der Gemeinde zum stellvertretenden Gemeindevorsteher. In dieser Aufgabe unterstützt er künftig den Gemeindevorsteher.
Nach neuer Amtsstruktur der Neuapostolischen Kirche können Amtsträger ernannt werden, um solche Amtsträger zu unterstützen, die leitendende Funktionen innerhalb der Gesamtkirche, der Gebietskirche oder eines Apostelbereichs wahrnehmen. Die Ernennung ist die Übertragung eines geistlichen Dienstes an Amtsträger oder Laien. Sie wird von einem leitenden Amtsträger vollzogen und beendet. Sie erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Kompetenzen (z.B. seelsorgerisch, lehrmäßig und organisatorisch), die für die jeweiligen Dienste erforderlich sind. Zur Erfüllung dieser Dienste wird um den Segen Gottes gebeten.
Eine Ernennung wird nicht zu jedem Dienst in der Kirche erteilt, sondern nur zu solchen Diensten, die einen geistlichen Schwerpunkt haben. Wie bei der Beauftragung wird auch bei der Ernennung gleichermaßen auf persönliche und fachliche Kompetenzen Wert gelegt. (vgl. UF Nr. 16, 20. August 2019)
Fotograf: V.H.