In den Gemeinden der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland werden ab Juni wieder Präsenzgottesdienste für die Gemeindemitglieder angeboten, so auch in Gemeinden des Kirchenbezirkes Mannheim/Weinheim. Ob, wann und wie in den einzelnen Gemeinden Gottesdienste stattfinden, ist bitte beim jeweiligen Gemeindevorsteher zu erfragen.
Das Angebot der sonntäglichen Videogottesdienste bleibt weiter bestehen.
Dass Präsenzgottesdienste wieder möglich sind, beruht auf den Verordnungen der Landesregierungen. Diese haben Hygienevorschriften und Abstandsregeln erlassen, die darauf zielen, Ansteckungen mit dem Corona-Virus bestmöglich zu verhindern. Davon abgeleitet, wurde in unserer Gebietskirche ein Infektionsschutzkonzept erarbeitet. Nachfolgend erhalten Sie dazu die wichtigsten Informationen.
Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des Infektionsschutzkonzepts ist der jeweilige Gemeindevorsteher.
In allen Gemeinden gelten folgende Regelungen:
Gottesdienstteilnahme
Teilnahmeberechtigt am Gottesdienst sind zunächst die Mitglieder der örtlichen Kirchengemeinde.
Urlauber und Besucher können momentan leider nicht am Gottesdienst der Ortsgemeinde teilnehmen! Bitte auf das Angebot der zentralen Videogottesdienste zurückgreifen!
Die Teilnahme am Gottesdienst erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Gottesdienstteilnehmer müssen namentlich erfasst werden, um bei einem Infektionsfall die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt zu ermöglichen. Die Teilnehmerlisten werden nach jeweils vier Wochen sachgerecht vernichtet.
Das Tragen von Schutzmasken (ab dem 6. Lebensalter) sowie die Desinfektion der Handflächen sind Voraussetzung für die Teilnahme am Gottesdienst. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, ist eine Teilnahme am Gottesdienst nicht möglich. Das Tragen der Schutzmaske während der Predigt wird empfohlen.
Gläubige mit Erkältungssymptomen dürfen nicht an den Gottesdiensten teilnehmen. Sie sind gebeten, auf das Angebot der Videogottesdienste / Telefonübertragungen zurückzugreifen.
Glaubensgeschwistern, die zu einer Risikogruppe zählen, wird empfohlen, auf den Gottesdienstbesuch zu verzichten und stattdessen das Angebot der Videogottesdienste / Telefonübertragungen zu nutzen.
Hinweise zum Angebot der Telefonübertragungen: Sonntags besteht die Möglichkeit, sich mit der Rufnummer 069 201 744 299 in den zentralen Videogottesdienst (Beginn 10 Uhr) einzuwählen. Alternativ ist mit den bekannten Einwahldaten der Gemeinde die Teilnahme am Gemeindegottesdienst möglich.
Abstands- und Hygieneregeln
Sowohl beim Betreten und Verlassen des Kirchengebäudes als auch im Kirchengebäude selbst ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten.
Haushaltsgemeinschaften dürfen ohne Mindestabstand nebeneinandersitzen.
Es besteht keine freie Platzwahl.
Im und vor dem Kirchengebäude dürfen sich keine Personenansammlungen bilden.
Auf Gemeinde- und Chorgesang wird verzichtet. Zum Mitlesen von Eingangs-, Buß- und Abendmahlslied kann das eigene Gesangbuch mitgebracht werden; es werden keine Gesangbücher ausgelegt.
Die Toiletten sollten nur notfalls genutzt werden. Auf die Nutzung der Garderobe sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.
Kirchliche Unterrichte
Vorsonntagsschule kann unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregelung dann durchgeführt werden, wenn der Besuch öffentlicher Kindertagesstätten in der Region ausnahmslos möglich ist.
Sonntagsschule kann unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregelung dann durchgeführt werden, wenn der Besuch öffentlicher Schulen in der Region ausnahmslos möglich ist.
In den einzelnen Gemeinden kann es darüberhinaus weitergehende Regelungen geben!
Ansprechpartner für detaillierte Informationen ist der jeweilige Gemeindevorsteher.
Wir danken für das Verständnis, die Beachtung und Umsetzung der genannten Maßnahmen!
Foto: A. Brückner